über Teahome

Anbau

Verarbeitung

Abwicklungsvorgang

Sie haben es richtig bemerkt, wir verwenden keine Hi-Tech Programme, um die Abwicklung zu "verschnellern".

Der TEAHOME e-commerce Tradition zufolge sind uns die heutzutage selten gewordenen menschlichen Kontakte sehr wichtig. Deswegen bemühen wir uns, eine ausgesprochen persönliche und nette Betreuung anzubieten.

Die Bestellung läuft wie folgt ab:

(1) Sie können Ihre Tees per Email oder telefonisch bestellen.

(2) Wir informieren Sie über den Gesamtwert der Bestellung inkl. Verpackung und Porto. Außerdem nennen wir Ihnen die Verbindung unseres deutschen Kontos.

(3) Sofort nach dem Eingang Ihrer Überweisung wird das Paket/ Päckchen auf dem Luftweg zu Ihnen nach Hause geschickt.

* Es besteht auch die Möglichkeit in unserem eBay Shop leckere Oolong Tees zu bestellen! (Für mehr Info, bitte hier klicken!)

Versand

Art: Der von Ihnen bestellte Tee wird per Luftpost von Taiwan nach Deutschland befördert. Die Preise entnehmen Sie bitte den Beschreibungen der jeweiligen Produkte.

Waren, die einschließlich Verpackung unter 500g wiegen werden per Einschreiben als Brief verschickt, ab 500g als Paket.

Zeit: Die Lieferzeit beträgt in der Regel 5-15 Tage. Um sicher zu gehen empfehlen wir Ihnen bei Bestellungen zu besonderen Anlässen eine großzügigere Zeitspanne einzuplanen.

Garantie: Ungeöffnete Waren können unter Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben oder umgetauscht werden.

Zoll & Einfurh: Der Versand erfolgt direkt durch den Erzeuger aus Taiwan!
Bitte beachten Sie, das je nach Gesamtbestellwert und etwaiger Zollüberprüfung die jeweils gültige Einfuhr-
umsatzsteuer
und Zoll durch Sie entrichtet werden müssen.
Zollüberprüfungen kommen unserer Erfahrung nach eher selten vor und im allgemeinen liegt der Warenwert unter den Bemessungsgrenzen. In Ausnahmefällen waren bisher 7% MwSt für Teeprodukte, was der gängigen MwSt. im deutschen Teeeinzelhandel entspricht und bei Produkten außer "teilfermentierte Tees (= Oolongtees)" eventuell 9%~19% separater Zoll zu entrichten.

Mit Verordnung (EG) Nr. 274/2008 wurde unter anderem die Wertgrenze für die so genannten geringwertigen Sendungen (Artikel 27 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 – ZollbefreiungsVO) auf 150 Euro angehoben. Bislang wurden bereits bei Sendungen, deren Wert über 22 Euro lag Einfuhrabgaben (Mehrwertst.) fällig, außer es handelte sich um Importe aus Staaten der EG. Die angegebene Verordnung und die damit erhöhte Wertgrenze gelten ab dem 1. Dezember 2008.


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